Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Es besteht Einigkeit darüber, dass alle Leistungen ausschließlich aufgrund nachstehenden Bedingungen erfolgen. Für Abschlüsse und Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, ist unsere schriftliche Bestätigung für die Wirksamkeit zwingend notwendig.

(2) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, auch wenn nicht in jedem Fall ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

(3) Eine Auftragserteilung des Bestellers mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, berühren unsere Geschäftsbedingungen nicht; es gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, ohne dass wir den Geschäftsbedingungen des Bestellers ausdrücklich widersprechen müssen.

 

2. Angebote

(1) Sämtliche Leistungen, die für uns zur Erstellung eines Angebotes notwendig sind (z.B. Ortsbesichtigung, Ausmessen, Entwürfe oder Muster), hat der Kunde auch bei Nichtannahme des Angebotes in voller Höhe zu bezahlen.

(2) Unsere Angebote einschließlich der Lieferzeitangaben sind freibleibend.

(3) In den in unserem Angebot angegebenen Montagepreisen sind eventuell anfallende Kosten für Gerüste oder Hebewerkzeuge und etwaige Fremdleistungen, wie z.B. Maurer, Verputz, Fundament, Abdichtungsarbeiten, oder die niederspannungsseitige Installation, nicht enthalten.

 

3. Copyright, Entwürfe, Korrekturen

(1) Für alle vom Kunden uns zur Reproduktion gelieferten Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Daten etc. übernimmt der Kunde die volle Verantwortung hinsichtlich des Reproduktions- bzw. Urheberrechts. Eine Untersuchungspflicht, ob die uns gellieferten Entwürfe bestehende Patent,- Lizenz- oder Urheberrechte, Warenzeichen, bei Gerichten versiegelt hinterlegte Geschmacksmuster,

oder sonstige gewerbliche Schutzrechte berühren oder gegen solche Verstoßen, obligt uns nicht. Im Falle einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch den Inhaber eines verletzten Schutzrechtes haben wir gegen den Besteller einen Anspruch auf Freistellung.

(2) Wir übernehmen keine Haftung für vom Kunden gelieferte Originale. Eventuelle Sicherungskopien von Daten oder Originalzeichnungen etc. hat der Kunde selbst zu erbringen.

(3) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Ein Versand der von uns erstellten Layout-/Druckdaten findet nicht statt.

(4) Die Nutzungsrechte können dem Auftraggeber gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers über.

(5) Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Dateien, Lithos, Stanzformen oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

(6) Sämtliche vom Kunden (auch mündlich) geforderten und von uns erbrachten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Druckvorlagen können bei Nichtannahme des Angebots berechnet werden. Es wird untersagt, diese zu Ausschreibungszwecke zu verwenden und Dritten vorzulegen. Jede Nachahmung (auch in Teilen) ist unzulässig (Copyright).

(7) Mitarbeit oder Vorschläge des Kunden haben keinen Einfluß auf die Vergütung oder Urheberrechte

(8) Mit der Unterschrift der Auftragsbestätigung wird die Richtigkeit des Korrekturabzuges (Entwurfs) in allen Punkten bestätigt. Die Kosten für spätere Korrekturen und Änderungen trägt der Auftraggeber.

 

4. Bestellung, Auftragsbestätigung

(1) Wird ein Auftrag, egal aus welchen Gründen, aufgrund eines schriftlichen Angebots mündlich erteilt, gilt das Angebot in allen Punkten bestätigt. Mündlich erteilte Aufträge sind genauso bindend für uns und Auftraggeber, wie schriftlich erteilte und werden nach unseren Gesprächsnotizen gefertigt. Der Kunde kann zu seiner eigenen Absicherung auf eine schriftliche Auftragsbestätigung bestehen, die alle den Auftrag betreffenden Punkte nochmals bestätigt. 

(2) Erfolgt die Auftragsbestätigung im Namen des Kundes durch einen offenscheinlich befugten Dritten, z.B. ein Angestellter des Kunden, ist dies für uns genauso bindend, wie eine Bestätigung des Kunden selbst, auch wenn sich nachträglich Nichtbefugnis des Dritten herausstellt.

(3) Die Lieferzeit gilt ab dem Tage, an dem der Kunde den Auftrag in jeder Hinsicht als endgültig erklärt.

(4) Technische und gestalterische Änderungen des Auftrages, die nach unserer Ansicht notwendig oder unumgänglich sind, behalten wir uns vor.

(5) Notwendige Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung und werden gesondert berechnet.

(6) Die Gültigkeit des Auftrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers.

 

5. Werbeanbringung/Werbezwecke

(1) Wir sind berechtigt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, auf allen von uns gelieferten Waren, unser Firmenlogo anzubringen. Auf Drucksachen, Schilder, Fahrzeuge, Außenwerbungen etc. befindet sich dieses am Rand. Die Größe hierfür wird entsprechend der Größe des Objekts gewählt.

(2) Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Fotos und Beleg-Exemplare zu Anschauungs- und Werbezwecken zu verwenden.

 

6. Ausführung, Lieferung, Montage

(1) Farbabweichungen zu vom Kunden erbrachten Farbmustern sind möglich, insbesondere bei unterschiedlichen, Druckarten (Offsetdruck, Digitaldruck), Materialien und Beschaffenheiten (z.B. HKS Ton-zu RAL-Ton, Glanz oder Matt). Im kostengünstigen Digitaldruck können auch bei Nachbestellungen Farbabweichungen auftreten.

(2) Material, das vom Kunden geliefert wird (z.B. zu beschriftende Schilder oder Textilien) wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet oder weiterverarbeitet. Es wird jedoch von uns keinerlei Garantie für vom Kunden gelieferte Ware übernommen.

(3) Besteht ein Kunde auf Material, welches nicht zu unserem Standardprogramm gehört, können wir keine Garantie übernehmen, da sich Garantien über Eigenschaften oder Verarbeitung immer auf unsere eigenen Erfahrungswerte beziehen.

(4) Bei Fahrzeugbeschriftungen und Sonnenschutzfolien muss die Folie teilweise auf dem Lack oder den Scheiben geschnitten werden. Dieses kann zu Oberflächenverletzungen führen. 

(4) In unserer Obhut befindliches Eigentum des Kunden (z.B. zu beschriftende Fahrzeuge) wird nach bestem Wissen und Gewissen behandelt und beaufsichtigt, genießt aber keinerlei Versicherungsschutz. Dies gilt auch für im Auftrag des Kunden zu überführendes Eigentum.

(5) Als fertig gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen abzuholen.

(6) Vom Kunden zu reklamierende Waren oder Leistungen sind uns bei Übergabe  sofort anzuzeigen oder umgehend , spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen und bei unserer Adresse vorzuführen.

(7) Bestellmengen müssen sofort und in unserem Beisein kontrolliert werden. Verläßt eine Bestellung unsere Aufsicht kann eine Stückzahlkorrektur hingegen der Rechnungsangaben nicht mehr geltend gemacht werden.

(8) Mehr- oder Minderlieferungen sind bei Druckerzeugnissen fertigungstechnisch nicht zu vermeiden und werden bei Rechnungsstellung berücksichtig

(9) Anlieferungen bedürfen besonderer Vereinbarungen und erfolgen unfrei.

(10) Versand, Transport oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Kosten hierfür sind nicht im Angebot enthalten und werden gesondert berechnet. Etwaige Transportschäden sind sofort dem Transporteur und uns zu melden.

(11) Unsere Garantie bezieht sich nur auf die von uns ausgeführten Arbeiten. Vom Kunden verklebte Folien sind von der Garantie ausgeschlossen.

(12) Besteht der Kunde trotz Abraten unsererseits (z.B. bei schlechten Wetterbedingungen) auf einen vereinbarten Montagetermin, geschieht dies auf Verantwortung des Kunden, wir übernehmen dann keine Garantie für die Ausführung und Haltbarkeit des Auftrages.

(13) Bei Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass diese ohne Verzögerung oder Behinderung (fehlende erforderliche Anwesendheit von Bezugspersonen, mangelnde Zugängigkeit der Montageflächen) durchgeführt werden können.

(14) In den Montagepreisen sind, auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Kunden zu vertretende Umstände (s.o.) Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Die Kosten für den hierdurch entstehenden Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand trägt der Kunde.

(15) Vereinbarte Montagetermine, die vom Kunden nicht eingehalten werden, werden dem selbigen in Rechnung gestellt, sofern diese nicht mindestens 2 Werktage vorher abgesagt werden.

(16) Zusätzlich anfallende Arbeiten, wie die Demontage alter Beschriftungen, Reinigung des Fahrzeuges oder Untergrundes werden nach Zeitaufwand berechnet.

 

7. Preisstellung/Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt

(1) Alle genannten Preise sind in Euro angegeben und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Für alle Aufträge gilt Barzahlung bei Lieferung, bzw. Vorabüberweisung.

(3) Überschreitet der Kunde eine gesetzte Zahlungsfrist, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(4) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach Auftragserteilung bekannt werden und die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit, aller uns bis dahin entstandenen Kosten zur Folge. Wir haben dann das Recht, vom Auftrag zurückzutreten und die Begleichung der bis dahin entstandenen

Kosten zu fordern, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.

(5) Alle von uns erbrachten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(6) Der Kunde hat das Recht, die von uns erbrachten Waren und Leistungen im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Dieses ändert aber nichts an unseren Eigentumsvorbehalten,  d.h., sollte der Kunde die durch uns vorgegebenen Zahlungsziele nicht erfüllen, haben wir das Recht, unsere Forderungen direkt an den Endkunden zu stellen, bzw. die Waren wieder in Besitz zu nehmen.

(7) Die Rücknahme von für den Kunden durch uns oder von uns beauftragter Zulieferer angefertigten oder bestellten Waren ist grundsätzlich nicht möglich. Wird aus Eigentumsvorbehaltgründen die Ware vom Kunden oder Endkunden zurückgefordert entbindet ihn dieses nicht von der vollständigen Bezahlung, der gestellten Forderungen.

(8) Folgeaufträge, Ergänzungen oder Berichtigungen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgeführt.

(9) Bei Reklamationen ist in jedem Fall eine Teilzahlung zu leisten.

 

8. Gerichtsstand

(1) Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Langen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten bestimmt.

 

9. Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine der vorangegangenen Bedingungen rechtswidrig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Rechtsgeschäftes dadurch nicht berührt.

 

                                                                     Stand November 2013

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